Unterrichtsrichtlinien
Beginn:
Anmeldungen sind jederzeit möglich. Der 1. Monat gilt als Probezeit und wird einmalig verrechnet. Wird spätestens nach der letzten Unterrichtseinheit nicht gekündigt, läuft der Vertrag automatisch weiter.
Kündigung:
Die Vereinbarung muss 3 Monate zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine vorzeitige Beendigung oder Unterbrechung ist nicht möglich. Im Falle eines Lehrerausfalles durch Ausscheiden kann der Verein einen anderen Lehrer anbieten oder können beide Parteien die Vereinbarung auflösen.
Unterrichtsmaterial:
Wird je nach Bedarf separat verrechnet. Es wird vom Verein bezuschusst.
Bedingungen:
Alle Schüler müssen Mitglieder des Vereins sein, um Unterricht bekommen zu können.
Ist der Schüler unter 14 Jahre alt, muss ein gesetzlicher Vertreter zusätzlich Mitglied des Vereins werden.
Unterricht:
In den Ferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Allgemeines:
Gruppeneinteilungen werden durch den Lehrer vorgenommen. Ermäßigungen, wie Geschwisterrabatt und mehrere Instrumentenausbildung im Verein (4 € pro Kind/Instrument) werden berücksichtigt.
Gebühren:
Unterrichtsgebühren sind aus der Unterrichtsvereinbarung/Anmeldung zu entnehmen.
Um unnötige Zahlungsaufforderungen zu vermeiden, bitten wir Sie uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Gebühren Elementarstufe: |
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Die Gruppe ist maximal auf 5 Kinder ausgelegt. Bei der Reduzierung der Gruppenmitglieder auf 2 oder 3 werden die Kosten über die Zeit reguliert. d.h. z.B. auf 30 Min.
Aufbaustufe |
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Russisch |
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Flötenunterricht auch in Gruppen möglich, Preis auf Anfrage.
Mitgliedsbeitrag |
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